Allgemeine Geschäftsbedingungen der Labor Dr. Scheller GmbH
(Stand 07.2021)
§ 1 Geltungsbereich, Form
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Ergänzende, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsbestandteil, es sei denn, die Labor Dr. Scheller GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Die AGB der Labor Dr. Scheller GmbH gelten auch dann, wenn die Labor Dr. Scheller GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungserbringung vorbehaltlos ausführt.
Alle Vereinbarungen, die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, auch Änderungen und Ergänzungen, sind in Textform niederzulegen. Soweit Vereinbarungen der Parteien Bestimmungen enthalten, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen diese individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen vor.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
Die Angebote der Labor Dr. Scheller GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Mit der Auftragserteilung in Textform und/oder der Übergabe/Zusendung der Proben erklärt der Kunde verbindlich, die von ihm bezeichnete Leistung in Anspruch nehmen zu wollen. Die Labor Dr. Scheller GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das hierin liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang in Textform oder durch Erbringung der Leistung anzunehmen.
Den Leistungen der Labor Dr. Scheller GmbH liegen die am Tage des Eingangs des Vertragsangebotes des Kunden gültigen Nettopreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zugrunde. Die Labor Dr. Scheller GmbH kann Transport- und Verpackungskosten gesondert berechnen.
§ 3 Pflichten der Labor Dr. Scheller GmbH
Die Labor Dr. Scheller GmbH schuldet ausschließlich die vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. Die Labor Dr. Scheller GmbH ist nicht verpflichtet, auf Erkenntnisse hinzuweisen oder über diese zu berichten, die außerhalb des beauftragten Auftragsumfanges liegen.
Die Prüfungsberichte der Labor Dr. Scheller GmbH geben allein die zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Tatsachen in Bezug auf den Auftragsumfang und die analysierten Proben wieder. Die Labor Dr. Scheller GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Proben repräsentativ für die Gesamtmenge sind, der sie entnommen wurden.
Entscheidungsregel der Labor Dr. Scheller GmbH: Die erweiterte Messunsicherheit in der Konformitätsbewertung wird nur dann berücksichtigt, wenn das analysierte Ergebnis einen gegebenen Grenz- oder Spezifikationswert überschreitet. Unterschreitet ein gemessener Wert den gegebenen Grenz- oder Spezifikationswert, findet die Messunsicherheit in der Konformitätsbewertung keine Berücksichtigung. Auf Kundenwunsch kann von dieser Regel abgewichen werden.
Die Labor Dr. Scheller GmbH führt die bei ihr beauftragten Dienstleistungen stets unter strikter Einhaltung der Unparteilichkeit und Objektivität durch. Alle internen Mitarbeiter und externen unterstützenden Dienstleister der Labor Dr. Scheller GmbH sind vertraglich auf die Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet. Aufträge, welche die Unparteilichkeit und Objektivität gefährden, werden abgelehnt.
Eine Bearbeitung von Proben durch andere akkreditierte Prüflabore bzw. entsprechend qualifizierte Unterauftragnehmer erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden. In diesem Fall darf die Labor Dr. Scheller GmbH für die Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen erforderlichen Informationen dem Unterauftragnehmer offenlegen.
Es besteht keine Pflicht der Labor Dr. Scheller GmbH zur Aufbewahrung der Proben nach Abschluss der beauftragten Leistungen.
§ 4 Bearbeitungszeiten
Die Labor Dr. Scheller GmbH erbringt ihre Leistungen innerhalb marktüblicher Fristen, wobei die aktuelle Laborauslastung und der Auftragsumfang zu berücksichtigen sind.
Fristen und Termine für die Auftragsausführung werden erst nach Bestätigung der Labor Dr. Scheller GmbH verbindlich. Deren Einhaltung setzt voraus, dass der Kunde seinen eigenen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die Proben rechtzeitig und in einem ordnungsgemäßen, mit der Labor Dr. Scheller GmbH abgestimmten Zustand der Labor Dr. Scheller GmbH an deren Sitz zu überlassen. Art und Umfang der Proben ist dabei ebenfalls mit der Labor Dr. Scheller GmbH abzustimmen.
Sofern der Kunde eine Rücksendung der Proben wünscht, hat er diese gemeinsam mit der Auftragserteilung gesondert zu beauftragen. Der Kunde trägt dabei die Versandkosten, Kosten einer Transportversicherung, etwaige Zölle, Steuern und sonstige Gebühren.
In den Fällen, in denen eine Entnahme der Proben durch das analysierende Labor gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt die Entnahme der Proben durch die Labor Dr. Scheller GmbH in Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten. Für derartige Probennahmen kann die Labor Dr. Scheller GmbH eigene Labormitarbeiter oder externe Probennehmer, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, einsetzen. Der Kunde hat den erforderlichen ungehinderten Zutritt zu dem Ort der Probennahme zu gewähren.
Der Kunde sichert zu, dass die Proben weder die Gesundheit der Mitarbeiter der Labor Dr. Scheller GmbH noch deren Eigentum gefährden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Rechnungen 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und spesenfrei durch Überweisung, Abbuchung oder in bar zur Zahlung fällig. Bei Überweisung richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlung nach der Wertstellung für die Labor Dr. Scheller GmbH.
Im Falle des Verzugs ist die Labor Dr. Scheller GmbH – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu fordern. Soweit die Labor Dr. Scheller GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist die Labor Dr. Scheller GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 7 Gewährleistung
Falls die von der Labor Dr. Scheller GmbH zu erbringenden Leistungen mit Mängeln behaftet sind, haftet die Labor Dr. Scheller GmbH für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) unter den gesetzlichen Vorgaben zu.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Für Schäden haftet die Labor Dr. Scheller GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder leitender Angestellter, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder für Mängel, für die nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Labor Dr. Scheller GmbH auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden; eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne meint jede Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
§ 9 Höhere Gewalt
Sollte die Labor Dr. Scheller GmbH ganz oder teilweise aus schwerwiegenden Gründen, die unvorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle der Labor Dr. Scheller GmbH liegen („höhere Gewalt“), daran gehindert werden, ihre Verpflichtungen nach dem Vertrag zu erfüllen, so wird die Labor Dr. Scheller GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit und trägt keine Verantwortung für die teilweise oder vollständige Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen. In diesem Fall zahlt der Kunde der Labor Dr. Scheller GmbH die ihr entstandenen aufgrund des Abbrechens der Vertragsdurchführung fehlgeschlagenen Aufwendungen und einen Teilbetrag des vereinbarten Entgelts, der dem durch die Labor Dr. Scheller GmbH tatsächlich geleisteten Teil der Dienstleistungen entspricht. Ist die Labor Dr. Scheller GmbH aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate daran gehindert ihre Verpflichtungen nach dem Vertrag zu erfüllen, ist jede Partei berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
Die Labor Dr. Scheller GmbH ist berechtigt, im Rahmen der einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen persönliche oder geschäftliche Daten, die sie vom Kunden auf irgendeinem Weg erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob solche Daten direkt vom Kunden stammen oder von einem Dritten. Die Labor Dr. Scheller GmbH ist verpflichtet, kaufmännisch angemessene Maßnahmen zu ergreifen, solche Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vertraulich zu behandeln. Zum Zwecke der Auftragsdurchführung werden personenbezogene Daten, etwa von Organen und Ansprechpartnern, verarbeitet und genutzt.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen und Arbeitsergebnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt nicht, soweit die Labor Dr. Scheller GmbH aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben hierzu verpflichtet ist oder soweit sie zur Durchsetzung insbesondere ihrer Zahlungsansprüche dazu verpflichtet ist, einen Leistungsnachweis zu erbringen. Vertrauliche Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde, beispielweise sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Proben, Prüfberichte, technische Dokumentationen, erklärende Abbildungen oder Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die den Vertragsparteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen einem Dritten, wie z.B. externen Dienstleistern oder Beratern, ausnahmsweise zur Verfügung stellen, wenn dies zum Zwecke der Auftragsdurchführung erforderlich ist, vorausgesetzt dass der Dritte zur Geheimhaltung verpflichtet ist oder wird.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten in Augsburg.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, eine dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen, aber unwirksamen Regelung am nächsten kommende Vereinbarung zu erzielen.
Das gesamte Dokument ist korrekt und vollständig als HTML dargestellt. Jeder Abschnitt ist klar strukturiert und mit entsprechenden Titeln versehen. Sie können dies direkt in eine Webseite einfügen.